Neues aus der DiakonieBleiben Sie auf dem Laufenden

Aktuelle Meldungen

Wohlfahrtsverbände appellieren an die Landesregierung: Keine Zustimmung zum Regelbedarfsermittlungsgesetz

Am 19.08.2020 hat das Bundeskabinett das Regelbedarfsermittlungsgesetz verabschiedet. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz fordert die Landeregierung auf, dem Gesetz im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern.

Am 19.08.2020 hat das Bundeskabinett das Regelbedarfsermittlungsgesetz verabschiedet. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz fordert die Landeregierung auf, dem Gesetz im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern.

Die Nichtanerkennung oder nur teilweise Anerkennung von elementaren Grundbedürfnissen geht an der Lebenswirklichkeit der betroffenen Menschen vorbei und verfestigt die gestiegene Armut in unserem Land. Die LIGA beklagt, dass das angewandte Statistikmodell methodische Fehler hat, die letztlich Menschen in Armutslagen von der Teilhabe am sozialen Leben ausschließen oder angemessene Regelsätze vorenthalten.

Wenn 7,66 Euro im Monat den Hygienebedarf inkl. der Windeln für Babys und Kleinkinder decken sollen, kann dieses Gesetz nur als zynische Antwort auf die von Armut betroffenen Teile der Bevölkerung gedeutet werden. Andreas Zels, amtierender Vorsitzender der LIGA, weist darauf hin, dass dieses Gesetz immerhin mehr als 7 Millionen Menschen in Deutschland betrifft. Als weitere Beispiele führt er aus: „Von den Strom- und Energiekosten werden 36,87 Euro und für den öffentlichen Nahverkehr bzw. Mobilität gerade mal 39,01 Euro monatlich anerkannt. Real liegen die Stromkosten für einen Einpersonenhaushalt sehr deutlich höher. Jeder kann sich außerdem selbst ausrechnen, für wie viele Fahrten zum Einkauf, Behördengängen, Ärzten oder Besuchen 39,01 Euro reichen können. Am Ende führen diese und andere Beispiele dazu, dass ein würdevolles Leben schlicht unmöglich ist, Menschen sich zurückziehen, vereinsamen und den permanenten Mangel als krankmachend erleben müssen“, so Zels.

Die LIGA weist auch auf grundlegende Fehler des Gesetzes hin: Dieses bezieht sich auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus 2018. Während im Gesetz eine Anhebung der Regelsätze in Höhe von 0,93 % fortgeschrieben werde, erhöhten sich die Regelbedarfe 2019 und 2020 um 2,02 %, bzw. 1,88 %. Warum der Anstieg im Gesetz nicht nachvollzogen wird, bleibt rätselhaft. Auch bei der Auswahl der Referenzgruppen lassen sich viele Fehler nachweisen. Einerseits mussten die Gruppen der Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung erhalten, außerhalb der Berechnungen bleiben. Andere von Armut betroffen Gruppen wie Studenten oder „Aufstocker“ wurden dagegen einbezogen. In der Folge führen relativ kleine Gruppen mit ihren Angaben im Ergebnis zu den geringen Regelsätzen, weil statistische Ergebnisse weniger Fallgruppen zum Bedarf erklärt würden.

Die LIGA fordert die Landesregierung in Rheinland-Pfalz auf, sich für ein geändertes Berechnungssystem einzusetzen, das die tatsächlichen Lebensbedarfe, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, ausreichend berücksichtigt.

Hintergrund:

Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V. ist der Zusammenschluss der fünf Verbandsgruppen – Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz und der Paritätische – zu einem Spitzenverband auf Landesebene. Die Verbandsgruppen beschäftigen zusammen über 175.000 Mitarbeitende. Zusätzlich engagieren sich mehr als 30.000 Ehrenamtliche in den Wohlfahrtsverbänden in Rheinland-Pfalz. Die LIGA versteht sich als Lobby benachteiligter Menschen und tritt als sozialpolitischer Akteur für deren Interessen ein.

Ansprechpartner/innen:

LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.
Frau Sylvia Fink (Geschäftsführerin)
Löwenhofstr. 5 * 55116 Mainz
Tel.: +49-6131-22 46 08 * Fax: +49-6131-22 97 24
E-Mail (allg.): info(at)liga-rlp.de * URL: www.liga-rlp.de