AG Schwangerschaft und Schwangerschaftskonfliktberatung

AG Schwangerschaftschaft und Schwangerschaftskonfliktberatung

Immer mehr Frauen haben mit massiven, multiplen Problemlagen zu kämpfen, wenn sie (ungewollt) schwanger werden und brauchen deshalb verstärkt Beratung und Betreuung. In Rheinland-Pfalz unterhält die Diakonie rund 36 Beratungsstellen mit ihren jeweiligen Außensprechstunden. Eine ortsnahe Beratung zu garantieren, ist eine wichtige Grundlage unserer Arbeit. Die Erreichbarkeit der Stellen ist besonders in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. 

Schwangeren, die ihre Zukunft mit Baby finanziell gestalten möchten sind auf eine umfassende Informationsvermittlung und auf Unterstützung bei Antragstellungen angewiesen. Auf gesetzliche Änderungen wie die Anhebung familienpolitischer Leistungen und die Einführung des Elterngeld Plus, beides im Juli 2015 in Kraft getreten, müssen Beraterinnen und Berater deshalb schnell reagieren und die neuerworbenen Kenntnisse entsprechend anwenden können.

Hauptanliegen der Schwangerenkonfliktberatung ist es die Hilfesuchenden in Ihrer persönlichen Lebenssituation ernst zu nehmen und eine  ergebnisoffene Beratung  in einer vorurteilsfreien Atmosphäre zu gewährleisten. Die evangelische Schwangerenberatung geht davon aus, dass das Wohl des ungeborenen Kindes nur mit der Mutter, nicht gegen sie geschützt werden kann.

Seit Mai 2014 können Frauen, die sich in einer Notlage befinden und ihre Identität nicht preisgeben möchten, ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Grundlage dafür ist das geltende Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt, welches die Möglichkeit schafft, dass Schwangere vor und nach der Geburt anonym durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle beraten, betreut und begleitet werden können.

Es wird zu medizinischen, sozialen und rechtlichen Möglichkeiten beraten. Die Rechtsansprüchen von Mutter und Kind und die möglichen praktischen und finanziellen Hilfen können in der Beratung aufgezeigt werden.

Falls erforderlich können die Beraterinnen und Berater die Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB ausstellen.

Alleinstehende, Alleinerziehende und Familien kontaktieren die Beratungsstellen vermehrt mit den Themen Existenzangst, Armut, Überforderung und psychosomatischen Beschwerden.

Eine Vielzahl der Ratsuchenden benötigt im Umgang mit den Jobcentern Unterstützung, neben der Leistungsberatung sind auch Hilfen bei der Antragstellung und dem einlegen von Rechtsbehelfen notwendig. Dieser Beratungsbereich bindet sehr viel Zeit und nimmt zunehmend Raum ein.

Durch die Schwangerensozialarbeit der Diakonie finden viele Frauen und Paare den Weg in die Beratungsstelle. Zunächst möchten die Meisten zu Beratenden einen Antrag bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind- Schutz des ungeborenen Lebens“ stellen. Im Verlauf der Beratung stellt sich in der größten Zahl der Beratungen ein weitergehender Hilfebedarf heraus. Deshalb ist die Zahl der Folgeberatung in den letzten Jahren angestiegen. Die Problemstellungen der schwangeren Frauen sind nach Erfahrung der Beraterinnen und Beratern vielschichtiger geworden. Die Schwangerenberatung ist damit oft ein Einstieg in weitere Felder der Beratungsarbeit. Hierzu gehört nicht nur das Stellen von weiteren Stiftungsanträgen und Anträgen bei den Jobcentern. Vorsorgeuntersuchungen sind genau so Gesprächsthema, wie die Hebammensuche, die Kinderbetreuung und die allgemeine familiäre Situation. Außerdem werden in den Beratungsstellen für junge Menschen, Eltern und Multiplikatorinnen Informationen zu Familienplanung, Empfängnisverhütung und Sexualität angeboten.

Die Einzelnen Beratungsangebote sind über folgende Internetseiten zu finden: http://www.diakonie-pfalz.dehttp://www.diakonie-rwl.de und  http://www.diakonie-hessen.de/ueber-uns/arbeitsfelder/familien-frauen-jugend-kinder/schwangeren-und-schwangerschaftskonfliktberatung.html