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Förderprogramm soll Vereinen Neustart erleichtern

Anträge jetzt stellen: Gemeinnützige Vereine können über das Programm eine einmalige Zuwendung bis zu einer Höhe von maximal 2000 Euro erhalten.

Mainz (StK). Mit einem Förderprogramm will die Landesregierung Vereinen dabei helfen, das Vereinsleben und die Vereinsaktivitäten nach der Corona-Pandemie wieder zu beleben. „Das Programm ‚Neustart für Vereine nach der Corona-Pandemie‘ bietet unkomplizierte finanzielle Unterstützung, um das Leben in den Vereinen wieder in Schwung zu bringen, aber auch Modernisierung und Erneuerung in den Vereinen zu fördern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Insgesamt stehen zwei Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.

„Mit dem ‚Schutzschirm für Vereine in Not‘ hat die Landesregierung bereits 2020 ein Instrument geschaffen, mit dem wir in der Pandemie Vereinsauflösungen und einer Erosion der Zivilgesellschaft wirkungsvoll begegnen konnten. Dennoch hat Corona bei vielen Vereinen Spuren hinterlassen. Veranstaltungen mussten abgesagt werden, geplante Aktivitäten waren nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich, Zusammenhalt und Gemeinschaft haben gelitten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Mit dem neuen Förderprogramm soll dieser Entwicklung entgegengewirkt werden. Gemeinnützige Vereine können über das Programm eine einmalige Zuwendung bis zu einer Höhe von maximal 2.000 Euro erhalten. Neben einem sehr unbürokratischen Antragsverfahren sorgt eine Festbetragsfinanzierung und ein vereinfachter Verwendungsnachweis dafür, dass die Hürden für eine Antragstellung sehr niedrig sind.

Gefördert werden können Maßnahmen zur Mitgliederbindung und zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls, Maßnahmen der Mitgliedergewinnung etwa durch Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen, der Nachwuchsgewinnung für die ehrenamtliche Führung und Leitung, zur Modernisierung und Digitalisierung der Vereinsarbeit sowie Maßnahmen der Vernetzung und des Austauschs auf lokaler und regionaler Ebene.

Antragsberechtigt sind Vereine und andere Organisationen, die gemäß § 52, 53 oder 54 der Abgabenordnung (AO) als steuerbegünstigt anerkannt sind und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben. Das Programm richtet sich an Vereine und Organisationen, die nicht in den Bereichen Sport oder Kultur tätig sind. Für Sport- und Kulturvereine bestehen eigenständige Förderprogramme.

Das Programm wird im Auftrag der Staatskanzlei und des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz umgesetzt. Anträge können ab dem 15.07.2022 gestellt werden. Das Programm ist bis 31.12.2022 befristet.

Weitere Informationen zum Programm gibt es unter
https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/corona-pandemie/.

Die Antragstellung ist ab 15.07.2022 möglich unter:

https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-sozialen-bereich/foerderprogramm-neustart-fuer-vereine-nach-der-corona-pandemie/