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Ehrenamt

Land stellt Fördermittel für das Ehrenamt in Rheinland-Pfalz zur Verfügung.

Ehrenamtliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Um dieses Engagement zu stärken und weiterzuentwickeln, stellt das Land Rheinland-Pfalz den Wohlfahrtsverbänden, so auch den drei diakonischen Landesverbänden jährlich Fördermittel zur Verfügung.
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte im Bereich der sozialen Dienste und sozialen Hilfen, die das ehrenamtliche Engagement stärken und weiterentwickeln. Ziel der Förderung ist die Unterstützung, Qualifizierung und Wertschätzung freiwillig Engagierter.

Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt auf Grundlage des § 44 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz sowie der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2002. Ergänzend gilt die Richtlinie der LIGA Rheinland-Pfalz vom 1. Januar 2005.

Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel ausschließlich für Maßnahmen der Freien Wohlfahrtspflege eingesetzt werden können. Rein kirchliche Projekte oder Themen sind von einer Förderung über diese Landesmittel ausgeschlossen.

 

Alle wichtigen Informationen zu den Förderrichtlinien, dem Vergabeverfahren sowie die Antragsunterlagen und das Formular für den Verwendungsnachweis finden Sie auf der Homepage der AG Diakonie in Rheinland-Pfalz:

https://www.dw-rlp-ea.de/