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30 Jahre Benachteiligungsverbot

Am 02. Dezember wird in Mainz 30 Jahre Benachteiligungsverbot im Grundgesetzt gefeiert.

Menschen mit Behinderungen habe ein im Grundgesetz verankertes Recht darauf, dass sie aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen. Im Jahr 1994 gelang dieser wichtige Schritt zur weiteren Absicherung von Menschenrechten mit dem Eintrag ins Grundgesetz.


Die AG Diakonische Eingliederungshilfe und Psychiatrie in Rheinland-Pfalz würdigt die damalige Entwicklung und lädt aus Anlass des dreißigsten Jahrestages zum Festakt mit hochrangigen Gästen und Diskussion nach Mainz ein:

 

30 Jahre Benachteiligungsverbot
02. Dezember 2024
12 bis 16 Uhr
Landesmuseum Mainz, Große Bleiche 49, 55116 Mainz

 

Eine Anmeldung ist nicht zwingend notwendig, erleichtert aber die Organisation. Ihre Teilnahmen können Sie unter folgender Adresse ankündigen: sekretariat@8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8evkirchen-diakonie-rlp.de